Informationen & Literatur über Geheim- und Nachrichtendienste

Bundesamt für Verfassungsschutz

Dieser Bereich wird momentan überarbeitet, deshalb finden Sie im folgenden lediglich knappe Eckdaten.

Das Bundesamt für Verfassungschutz (BfV) ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. Die Gründung des Amtes wurde durch den sog. "Polizeibrief" im Jahr 1949 ermöglicht, in dem die westlichen alliierten Militärgouverneure der kommenden Bundesregierung gestattete, eine "Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten einzurichten. Diese Stelle soll keine Polizeibefugnisse haben".
Dieser Erlaubnis folgte die Bundesregierung und errichtete auf Grund von Art. 87 GG im Jahr 1950 das BfV, gesetzliche Grundlage ist noch immer das "Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz" (BVerfSchG).

Heutiger Hauptsitz des BfV ist ein relativ moderner Gebäudekomplex mit sieben Stockwerken und drei Kellergeschossen und angeschlossenen Dienstwohnungen in Köln-Chorweiler, der Mitte der Achtziger Jahre für geschätzte 300 Mio. DM erbaut wurde.
Beim BfV arbeiten rund 2100 Mitarbeiter, die ausgewiesene Finanzausstattung im Jahr 2002 beträgt 126.128.000 EUR.

Aufgaben:

Die Aufgaben des BfV ergeben sich primär aus §3 BVerfSchG.
Danach obliegt dem Verfassungsschutz die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder die Sicherheit des Bundes und über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht. Das sind zum Beispiel extremistische Aktivitäten von Parteien oder Gruppierungen aus dem In- und Ausland, das bedeutet auch Spionageabwehr fremder Nachrichtendienste.
Außerdem führt das BfV Sicherheitsüberprüfungen von Personen durch, die mit geheimhaltungsbedürftigen Materialien in Verbindung kommen können und wirkt mit bei der technischen Sicherung und Geheimschutz. Neu ist die Ausweitung der Befugnisse auch auf vermutete terroristische Vereinigungen nach dem 11. September 2001.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das BfV auch nachrichtendienstliche Mittel anwenden.

Gliederung:

Dem Präsidenten und seinem Stellvertreter unterstehen sechs Abteilungen für die unterschiedlichen Aufgabenbereiche der Behörde:

Abteilung Z (Verwaltung, Personal, Haushalt, EDV, Recht)
Abteilung I (zentrale Fachfragen, Datenschutz, Observation, nachrichtendienstliche Technik)
Abteilung II (Rechtsextremismus und -terrorismus)
Abteilung III (Linksextremismus und -terrorismus)
Abteilung IV (Spionageabwehr, Geheim- und Sabotageschutz)
Abteilung V (sicherheitsgefährdende Bestrebungen von Ausländern)

Literatur zum Thema

Der Verfassungsschutz: Grundlagen. Gegenwart. Perspektiven?

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"Keine neue Gestapo": Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die NS-Vergangenheit

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Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG: Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz

von R. Studier

Bundesverfassungsschutzgesetz vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2970), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 448) geändert worden ist.
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