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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) existiert als eigenständige Behörde seit 1991.

Es ist hervorgegangen aus einer geheimen Dienststelle des Bundesnachrichtendienstes (BND), der "Zentralstelle für das Chiffrierwesen", und residiert noch immer in Bonn.

Dort arbeiten die knapp 400 Mitarbeiter in der Zentrale und in Aussenstellen in streng bewachten und elektromagnetisch abgeschirmten Gebäuden mit moderner Technik und Ausstattung, vorwiegend Wissenschaftler und Techniker als Beamte, Angestellte oder Soldaten -mit Stellenzulage. Die Finanzausstattung aus Bundesmitteln beträgt im Jahr 2002 rund 35.700.000 EUR.

Aufgaben:

Nach dem BSI-Errichtungsgesetz von 1990 ist der Zweck des BSI die Förderung der Sicherheit in der Informationstechnik.

Dazu gehören insbesondere die Untersuchung von Sicherheitsrisiken im informationstechnischen Bereich von Bundesbehörden, die Entwicklung, Prüfung und Anwendung kryptographischer Verfahren für den Informationsaustausch (z.B. Chiffrierung geheimer Dokumente beim Bund oder in verbundenen Wirtschaftsunternehmen), die Prüfung und Zertifizierung von informationstechnischen Systemen (Prüfung der Sicherheit als Voraussetzung für den Einsatz in sicherheitsrelevanten Bereichen), Unterstützung und Beratung von Bundesbehörden, Strafverfolgungsbehörden, Verfassungsschutzbehörden (diese nur mit IT-Bezug) und Unternehmen und Organisationen (Wirtschaftsspionage).

Die Aufgaben sind im BSI-Errichtungsgesetz geregelt.

Gliederung:

Neuorganisation:
Dem Präsidenten des BSI unterstehen neben einer Stabsabteilung "Strategische Planung, Controlling" vier Abteilungen, die in einzelne Fachbereiche und Referate unterteilt sind:

Z. Zentrale Aufgaben
I. Strategische Anwendungen, Internet-Sicherheit
II. Sicherheit in Netzen, Kryptologie, wissenschaftl. Grundlagen
III. Abhörsicherheit, Allgemeine IT-Sicherheit

Im nachrichtendienstlichen Kontext sind die Abteilungen I-III von besonderer Bedeutung, mit Referaten wie
I 2.3: Unterstützung von Strafverfolgungsbehörden,
II 1.2: Entwicklung von Kryptosystemen,
III 1.2: Abstrahlsicherheit, III 1.4: Lauschabwehrprüfungen

Daneben gibt es den einzelnen Abteilungen zugeordnete Projektgruppen, die themenspezifische Fachprojekte durchführen, z.B. e-Government, Hochsicherheit, Sichere Mobilkommunikation.





Tätigkeiten:

Als "Beratungs- und Dienstleistungsamt" tritt das BSI vielfältig in Erscheinung. Es berät Behörden und Unternehmen in vielen Fragen der technischen Sicherheit (vom Virenschutz bis zur Datensicherheit zur Abwehr von Wirtschaftsspionage), veranstaltet IT-Sicherheitskongresse für Behörden und Vertreter aus Industrie und Wirtschaft, veröffentlicht zahlreiche Publikationen, darunter das "IT-Grundschutz-Handbuch" mit grundlegenden Sicherheitshinweisen im Umgang mit Informationstechnik.

Es prüft technische Anlagen und Geräte auf Sicherheitsrisiken, z.B. das Abstrahlverhalten von Computern, und vergibt bei Einhaltung der zuvor festgelegten Grenzwerte ein Sicherheitszertifikat. Dieses ist für die Verwendung dieser Geräte in sicherheitsrelevanten Bereichen einiger Bundesministerien sogar vorgeschrieben.

Mitarbeiter des BSI sind neben Angehörigen anderer Behörden und Ministerien sowie des Bundeskriminalamts Mitglieder der "Task Force Sicheres Internet", um ständig Sicherheitsrisiken im Internet zu erkennen und zu beseitigen.

Neben diesen gegenwärtigen Tätigkeiten unterstützt das BSI aber auch Polizeidienststellen und Verfassungsschutzbehörden bei der Aufdeckung von Straftaten oder verfassungsfeindlichen Bestrebungen, soweit diese einen Bezug zur Informationstechnik haben. Das können also verschlüsselte Botschaften sein, die über das Internet versandt werden und einer Dechiffrierung bedürfen, aber auch die Aufdeckung von Spionagetätigkeiten oder Kriminalität.

Zu diesem Zweck hat das BSI kürzlich den Prototypen einer neuen Meta- Suchmaschine vorgestellt, mit der das Internet auf strafbare Inhalte hin automatisch durchsucht werden kann. Das "Internet-Ermittlungstool" (INTERMiT) des BSI kann auf die Bedürfnisse der jeweils anwendenden Behörde einfach zugeschnitten werden, es sucht nach zuvor festgelegten Begriffen oder Wörtern.

Diese können je nach Anwendungsfall variiert werden, im Bereich des Verfassungsschutzes zum Beispiel auf extremistische Inhalte, im Bereich des Bundeskriminalamts auf strafbewehrte Pornografie oder dergleichen. Die Ergebnisse werden in Datenbanken gespeichert und können später ausgewertet werden.

Im Bereich der Kryptographie sind beim BSI etwa 50 Spezialisten beschäftigt, also eine leistungsstarke Abteilung mit wichtigen Aufgaben: sie besorgt die sichere Verschlüsselung von geheimen Mitteilungen der Ministerien, der Botschaften, von Behörden oder der Bundeswehr, aber auch die Möglichkeit der Dechiffrierung fremder Nachrichten.

Jede amtliche Verschlüsselungstechnik ist zuvor beim BSI gründlichst auf ihre Sicherheit geprüft worden.

Aber auch andere Verfahren werden in den geheimen Laboren des BSI erforscht: Techniken zum Ausspähen von Daten, Abhöranlagen und Minisender, elektromagnetische Belauschung.

Die gewonnenen Erkenntnisse werden an sensiblen Stellen der Bundesorgane eingesetzt. Mitarbeiter des BSI messen die Durchlässigkeit von Gebäudemauern für Strahlungen und versuchen so, ein Ausspähen zu vermeiden. Im Bereich der Lauschabwehr werden regelmäßig Räume und Gebäude von Ministerien oder Botschaften auf Abhörtechnik kontrolliert ("Wanzen"), technische Geräte auf Manipulationen untersucht.

Literatur zum Thema

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